Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall sollte grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Brandschutzordnung mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen.
Folgende Grobgliederung, die in der DIN 14096 jeweils für die verschiedenen Zielgruppen detailliert aufgeführt ist, ist empfehlenswert:
Ihrer Bedeutung entsprechend sollte die Brandschutzordnung von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt und allen aufsichtführenden Betriebsangehörigen zur Kenntnis gebracht werden.
Die Brandschutzordnung ist der Belegschaft im jeweils notwendigen Umfang bekannt zu geben. Aushänge sollten nur Angaben enthalten, die für die Beschäftigten im betreffenden Bereich von Bedeutung sind.
Die Brandschutzordnung sollte ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden; insbesondere sind dabei Änderungen, die sich durch Erweiterung oder Ergänzung der Verfahrenstechnik, des Betriebsablaufs und der baulichen Anlagen ergeben, zu berücksichtigen.